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Wenn Sie einen Neubau planen und errichten, müssen Sie die Anforderungen der jeweils geltenden Fassung des Gebäude- energiegesetzes (GEG) beachten. Auch im Baubestand müssen Sie bei Anbau, Umbau, Ausbau oder Modernisierung ggf. die jeweils geltenden GEG-Anforderungen berücksichtigen.

 

Hierzu muss ein Wärmeschutznachweis oder GEG-Nachweis im Rahmen des Bauantragsverfahrens erstellt werden. Damit wird dokumentiert, dass das geplante Gebäude zusammen mit seiner Heizungsanlage die energetische Qualität einhalten wird, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben ist.

Wenn das Haus schließlich fertiggestellt ist, kann auf Grundlage dieses Nachweises dann auch der erforderliche Energieausweis ausgestellt werden.

Anschließend wird die Anlagentechnik des Gebäudes zusammengestellt. Hierzu zählt die Heizungsanlage, die Warmwasserbereitung, falls vorhanden eine Lüftungsanlage und - in gewerblichen Gebäuden - die Beleuchtungstechnik. Es wird bewertet, mit welchem Energieträger und welcher Effizienz die erforderliche Energie erzeugt, zwischengespeichert, verteilt und schließlich genutzt wird.

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