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Wenn Sie einen Neubau planen und errichten, müssen Sie die Anforderungen der jeweils geltenden Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. Auch im Baubestand müssen Sie bei Anbau, Umbau, Ausbau oder Modernisierung ggf. die jeweils geltenden EnEV-Anforderungen berücksichtigen.

 

Hierzu muss ein Wärmeschutznachweis oder EnEV-Nachweis im Rahmen des Bauantragsverfahrens erstellt werden. Damit wird dokumentiert, dass das geplante Gebäude zusammen mit seiner Heizungsanlage die energetische Qualität einhalten wird, die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben ist.

Wenn das Haus schließlich fertiggestellt ist, kann auf Grundlage dieses Nachweises dann auch der erforderliche Energieausweis ausgestellt werden.

Anschließend wird die Anlagentechnik des Gebäudes zusammengestellt. Hierzu zählt die Heizungsanlage, die Warmwasserbereitung, falls vorhanden eine Lüftungsanlage und - in gewerblichen Gebäuden - die Beleuchtungstechnik. Es wird bewertet, mit welchem Energieträger und welcher Effizienz die erforderliche Energie erzeugt, zwischengespeichert, verteilt und schließlich genutzt wird.

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